Nichtannahmebeschluss: § 58a AufenthG 2004 formell und materiell verfassungsgemäß – Anforderungen der Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 2, Art 19 Abs 4 GG an Zusicherung der Behörden des Ziellandes einer Abschiebung über Einhaltung der Maßgaben des Art 3 MRK
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Überstellung nach Polen im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens wegen fehlender Zuständigkeit des Zielstaates der Abschiebungsanordnung