Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Georgierin mit einem, schwerbehindertem Kind bis Unterbringungsplatz im Heimatland gefunden ist, Rechtliche Unmöglichkeit wegen Reiseunfähigkeit im engeren Sinn (abgelehnt wegen komplikationsloser Einreise, Untersuchung auf Reisefähigkeit am Abschiebetag, Gabe von Medikamenten und ärztlicher Flugbegleitung), Rechtliche Unmöglichkeit wegen Reisefähigkeit im weiteren Sinne (abgelehnt wegen Obdach und Mitgabe von Medikamenten für die Zeit unmittelbar nach Ankunft im Heimatland), Abgrenzung zu rechtskräftig abgelehntem zielstaatsbezogenen, im Rahmen des Asylverfahrens zu prüfenden Abschiebungsverbot, Ermessensduldung (abgelehnt, weil kein nur vorübergehender Aufenthalt zu erwarten)
Afghanistan, In Pakistan aufgewachsen, Alleinstehender arbeitsfähiger Mann, Nicht aktuelles Attest mit Verdacht auf PTBS, Abschiebungsverbot wegen COVID-19-Pandemie (verneint)