Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Tatsachenvortrag einer Prozesspartei (hier: zur Lage anerkannt Schutzberechtigter in Bulgarien) – Gegenstandswertfestsetzung
Individuelle Gefährdungssituation aufgrund schwerwiegender psychischer Erkrankung in Kombination mit außerordentlich schwierigen allgemeinen Verhältnissen in Afghanistan