Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei hohen Zahlungsrückständen in laufender Geschäftsbeziehung und Angebot eines Ratenzahlungsplans mit unbestimmtem Beginn
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.03.2016 VI R 38/13)