Kommanditgesellschaft auf Aktien: Rechtsschutzinteresse des Insolvenzverwalters auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahreabschlusses bei Vorliegen eines neuen; alleinige Vertretung durch Aufsichtsrat bei Ausscheiden des Komplementärs
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 – III R 26/18; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.03.2020 – III R 31/19 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung)