Nachbareilantrag, Abweichung von den ab dem 1. Februar 2021 geltenden Abstandflächen für zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Bauantragsverfahren, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Interessenabwägung
Verletzung einer nachbarschützenden Norm des öffentlichen Rechts: Ausschluss eines quasinegatorischen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs bei öffentlich-rechtlich bestandskräftig genehmigter Grundstücksnutzung; Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Grundstücks durch Immissionen; Zulässigkeit der Abweisung eines Hauptantrags durch Teilurteil und Zurückstellung der Entscheidung über den Hilfsantrag