Investitionszulagenberechtigung für den Bauherrn – Prozessführungsbefugnis bei Ausscheiden aller Gesellschafter bis auf einen aus einer Personengesellschaft
(Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG – Begriff der Ausfuhr – Zweck der Ausfuhrerstattung – zusätzliches Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG)
Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger Gehaltsansprüche in Ansehung eines zwischenzeitlichen Wechsels der Arbeitsstelle