Beschwerde (erfolgreich), Antrag einer Standortgemeinde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Abweichung von einer Gestaltungssatzung, Ermessensreduzierung auf null, Allgemeine Interessenabwägung
Staatliche Finanzgewährleistungspflicht bzgl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art 5 Abs 1 S 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft – Verletzung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs der Rundfunkanstalten kann im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden – Inkraftsetzung des § 1 MedienÄndStVtr 1 ab 20.07.2021 im Wege der Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) – zwar keine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021, jedoch Anspruch auf künftige kompensierende Mehrausstattung
Staatliche Finanzgewährleistungspflicht bzgl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art 5 Abs 1 S 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft – Verletzung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs der Rundfunkanstalten kann im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden – Inkraftsetzung des § 1 MedienÄndStVtr 1 ab 20.07.2021 im Wege der Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) – zwar keine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021, jedoch Anspruch auf künftige kompensierende Mehrausstattung