Ausgleichsleistung für auf besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteignetes Rittergut; Bemessungsgrundlage der Entschädigung; Auslegung von § 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 EntschG; Erlöschen der Verbindlichkeit
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Absetzung von Privatversicherungsbeiträgen – Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche – Gruppenversicherung mit eigenem Beitrag des minderjährigen Kindes in der Bedarfsgemeinschaft – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand und zulässige Klagearten bei teils vorläufig und teils endgültigen Leistungsbewilligungen
(Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags – Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler – Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen – Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – Keine Erweiterung des Gegenstands des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.03.2011 VI R 11/10 – Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern – Bewertung der unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung für Soldaten in Kasernen mit Sachbezugswert)
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Zinsaufwand für die Finanzierung eines Warenlagers bei Betriebseröffnung – Ergänzende Rechtsfortbildung durch Gerichte – Voraussetzungen für eine teleologische Extension – Schätzung von Überentnahmen zulässig
(Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich – Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO)