Vorabentscheidungsersuchen des BGH zur Auslegung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gegen den Betreiber einer Internet-Tauschbörse; Erstreckung des Auskunftsanspruchs auf die E-Mail-Adressen, die Telefonnummern und die genutzten IP-Adressen der Nutzer – YouTube-Drittauskunft