Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH aufgrund der Annahme, dass ein Staatshaftungsanspruch wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (juris: EGRL 29/2001) bereits mangels hinreichender Qualifiziertheit des Unionsrechtsverstoßes des deutschen Gesetzgebers ausscheide, verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG
Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union
Vorlage zur Vorabentscheidung; Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Beihilfe; Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland – Verjährung von Eigenheimzulage – Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm