Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Haftungsverfahren nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG 1997 – Keine Schätzung von Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren – Nichtigkeit eines Haftungsbescheids – Anwendungsvorrang des EU-Rechts – Geltungserhaltende Reduktion einer nationalen Steuernorm
Gemeinschafts- und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4, Abs. 5 EStG 1997 – Keine Schätzung von Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren – Anwendungsvorrang des EU-Rechts rechtfertigt nicht eine verschärfende Anwendung einer anderen Norm – Erfassung der Umsatzsteuer als Einnahme bei Anwendung der sog. Nullregelung