Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines „acte clair“ bzw eines „acte éclairé“ auf Grundlage der EuGH-Entscheidung „Hornbach-Baumarkt“ nicht nachvollziehbar
Erfolglose Organklage gegen das Fehlen einer gesetzförmigen Zustimmung (Mandatsgesetz) zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA)