Erfolgloser Eilantrag eines mittelbar überwiegend in kommunaler Hand liegenden, privatrechtlich organisierten Unternehmens gegen das Kohleausstiegsgesetz – mangelnde Grundrechtsfähigkeit – kein Anlass für eine abweichende Beurteilung der Grundrechtsberechtigung von staatlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund von Unionsrecht
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 – Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung – Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmen)