Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung – hier: Gefahrenprognose gem § 60 AufenthG 2004 unter Annahme getrennter inländischer Fluchtalternativen einzelner Mitglieder einer afghanischen Familie ohne Erörterung der Maßgaben des Art 6 GG
Haftbefehl wegen Verdachts des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaida): Haftgrund der Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate