Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord“
Erfolglose Beschwerde zur Indizwirkung des ausgeurteilten Strafmaßes für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen
Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und Entziehen der Papierakte aus dem Geschäftsgang; Erfüllen der Voraussetzungen für eine Urkundenunterdrückung oder eine Rechtsbeugung
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 S 1 Nr 13 TierSchG – Vorschrift hinreichend bestimmt – keine Verletzung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung