Europarecht

Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Rumänien

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Europarecht

Dublin-Rückkehrer, in Wiederaufnahmeverfahren beschränkt sich die Prüfung des ersuchenden Mitgliedstaates im Grundsatz darauf, ob der ersuchte Mitgliedstaat (hier Frankreich) nach Art. 20 Abs. 5, Art. 18 Abs. 1 Buchst. b bis d Dublin III-VO dazu verpflichtet ist, den Antragsteller wiederaufzunehmen, keine systemischen Mängel des französischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen, unzureichend substantiierter Vortrag zu den geltend gemachten Erkrankungen, mangelnde Beachtlichkeit fremdsprachiger Unterlagen, keine zielstaatsbezogenen oder inlandsbezogenen Abschiebehindernisse

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Verwaltungsrecht

Asyl (Somalia), Fluchtgründe unglaubhaft, Keine Abschiebung in den Heimatstaat aufgrund der Gewährung von subsidiären Schutz in Italien

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Verwaltungsrecht

Abschiebung in Heimatstaat nach Gewährung subsidiären Schutzes in Italien

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Europarecht

Dublin-Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG nach Rumänien im Falle des § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG für jungen, gesunden und alleinstehenden Mann rechtmäßig, Keine systemischen Schwachstellen im rumänischen Asylverfahren, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung anerkannter Schutzberechtigter in Rumänien, Keine andere Beurteilung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, Keine Zweifel an tatsächlicher Durchführbarkeit der Abschiebung iSd § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG, wenn Zielstaat der Wiederaufnahme zustimmt und den Zielflughafen benennt, Minderjährigkeit nicht glaubhaft gemacht

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Europarecht

Dublin-Abschiebungsanordnung nach Rumänien

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Europarecht

Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Schwachstellen im französischen Asylverfahren

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Europarecht

Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Schwachstellen im französischen Asylverfahren

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