Nichtannahmebeschluss: Vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gem § 92 Abs 2 S 1 VwGO (fiktive Klagerücknahme) muss vor Fachgerichten Antrag auf Fortsetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gestellt werden