Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Betreiben einer Bremsanlage eines Fahrzeugs“ – Einreichung einer Beschwerde durch zwei Beteiligte bei Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – keine Zuordnung möglich – Beschwerde gilt für den im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle aufgeführten Beteiligten als wirksam erhoben
Aktiengesellschaft: Berichtigung der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung; Protokollierungspflicht des Rechtsgrunds für die gewählte Abstimmungsart; Angabe von Prozentzahlen statt der Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen; Verbrauch der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung