Besonders schwerer räuberischer Diebstahl: Tatbestandsmerkmal des Verwendens einer Waffe; akustische Drohung mit dem Einsatz eines in der Dunkelheit nicht erkennbaren Messers
Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von Dargebotsalternativen im Rahmen der Aufstellung einer Wasserschutzgebietsverordnung