Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestandes geleistet werden.
Nichtannahmebeschluss: Zum Bezugspunkt einer Änderung tatsächlicher Verhältnisse iSd Art 44 Abs 1 S 4 SGB XII aF (juris: SGB XII) – hier: Anrechnung einer Rentenerhöhung auf ergänzende Grundsicherung im Alter – wegen Außerkrafttretens des § 44 Abs 1 S 4 SGB 12, damit fehlender Wiederholungsgefahr und geringer Beschwer keine Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) geboten