´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Altersrentenbezug beider Ehegatten: Berücksichtigungsfähigkeit eines durch vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente verringerten Zugangsfaktors)
Nichtannahmebeschluss: Höhe einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Verletzung der Eigentumsgarantie, der allgemeinen Handlungsfreiheit oder des Gleichheitssatzes nicht hinreichend substantiiert begründet