Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – unangemessene Verfahrensdauer – sozialgerichtliches Verfahren – Prozessleitung und Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts – Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten – Einzelfallprüfung – förmliche Aussetzung des Verfahrens – gesteigerte Prozessförderungspflicht – Bedeutung des Verfahrensausgangs – Verurteilung zur Entschädigung in nicht schwerwiegenden Fällen – keine zusätzliche Feststellung der Überlänge im Tenor des Entschädigungsurteils – richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts – Kontrolldichte des Revisionsgerichts – Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin
(Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG – keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße – kein grundsätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich einer fortbestehenden Prüfungspflicht des Gesetzgebers über die Wirksamkeit sog Hofabgabeklausel)