Betriebliche Altersversorgung – Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden – Auslegung einer Versorgungsordnung
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten Ehegatten in Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vor Inkrafttreten des AltEinkG – Sonderausgabenabzug nur im Rahmen des Höchstbetrags – Gewährung von rechtlichem Gehör bedeutet keine „Erhörung“