Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt wurden
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Anforderungen an Beschwerdebegründung – Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm – hinreichende Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung