Krankenversicherung – Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen gegen die Anerkennung einer konkurrierenden Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – Geltung der Maßstäbe der defensiven Konkurrentenklage – keine Klagebefugnis – Berechtigung zur gerichtlich Überprüfung der an die Erbringung der konkurrierenden Behandlungsmethoden gestellten Anforderungen
Geheimnisverrat: Kalkulationsgrundlagen und Schätzkosten des Auftraggebers als Geschäfts- und Dienstgeheimnis bei der öffentlichen Ausschreibung; Strafbarkeit der Weitergabe der internen Kalkulationsgrundlagen aus dem Lenkungsausschuss an einen Bieter