Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung
(Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO – Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall – Hypothetischer Kausalverlauf – Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte)