Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des Allgemeinen Register – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung bzw mangels hinreichender Begründung – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wegen grober Verletzung von Sorgfaltsanforderungen