Markenbeschwerdeverfahren – „Bayerischer Süßer Senf“ – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – nach Antragsveröffentlichung sind Änderungen der Spezifikation grds. zulässig – Nachholung von Gründen sowie Rücknahme von Änderungen sind im Beschwerdeverfahren zulässig – Aufhebung der Entscheidung der Markenabteilung bei fehlender Sachentscheidung
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Beweiswürdigung und Urteilsfeststellungen bei Überführung des Täters durch die am Rauschgifthandel Mitbeteiligten
Markenbeschwerdeverfahren – „Altbayerischer Senf“ – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zu einzelnen Tatbestands-Voraussetzungen der VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter gleicher Lebensmittel – genaue Definition des ‚geografischen Gebiets’ erforderlich – ‚Ansehen’: Nachweis einer konkreten Qualitätserwartung des Verkehrs erforderlich – nach Veröffentlichung des Antrags erfolgte Änderungen der Spezifikation erfordern vor der Entscheidung keiner erneuten Veröffentlichung
Steuerhinterziehung: Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Sperrwirkung der Ermittlungstätigkeit eines Amtsträgers und der Entdeckung der Tat