(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei Stromentnahme; kartellrechtliche Zulässigkeit einer Preisspaltung zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifkunden; Billigkeitskontrolle