Gläubigerbegünstigung: Legitime rechtsgeschäftliche Handlungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts als strafbare Beihilfe; strafbare Teilnahme des begünstigten Gläubigers
Strafverurteilung wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls u.a.: Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung auf den Schuldspruch; Strafmilderung bei nachteiligen Tatfolgen und geringen Vorverurteilungen