Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis mehrerer Tatausführungshandlungen; nicht geringe Menge bei einer Amphetaminzubereitung
Körperverletzung: Verabreichung einer höheren als der ärztlich verordneten Schmerzmedikation an einen sterbenden unheilbar Kranken durch einen Pfleger; mutmaßliche Einwilligung des vorübergehend einwilligungsunfähigen Patienten