Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge
Alkoholbedingt erhebliche Verminderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit: Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei ungenauen Angaben des Angeklagten