Strafrechtliche Vermögensabschöpfung im Lichte der grundrechtlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für Taten vor dem 1. Juli 2017
Voraussetzungen der Einziehung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erlangen des Kaufpreises bei Vorleistung des Abnehmers und späterem Nichtzustandekommen des ursprünglich vereinbarten Umsatzgeschäfts