Verminderte Schuldfähigkeit: Strafmilderung als Ermessensentscheidung des Tatrichters; Ausnahmen von der regelmäßig vorzunehmenden Strafrahmenverschiebung
Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Kenntnis von der Strafbarkeit des Handelns und beiseite Wischen von Zweifeln als strafverschärfende Umstände; mittäterschaftliche Tatbeteiligung als Strafschärfungsgrund