Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung: Beginn der Tatausführung bei Vorbehalten des Täters bezüglich der Durchführung des Tatvorhabens
Strafzumessung bei Schenkungssteuerhinterziehung: Anforderungen an „grober Eigennutz“ des Täters als Voraussetzung der Annahme eines besonders schweren Falls