Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung
Besonders schwerer Raub: Schreckschusspistole als Waffe; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter Schuldfähigkeit durch Genuss von Alkohol