Markenbeschwerdeverfahren – „Basic“ – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Verschulden – Verständigung zwischen Verfahrensbevollmächtigten und Markenanmelderin, dass diese die Beschwerdegebühr selbst überweisen soll – Geschäftsführer der Anmelderin hat einer nicht mehr am Arbeitsplatz anwesenden Mitarbeiterin die Durchführung der weiteren Maßnahmen überlassen und sich nicht vergewissert, dass seine Anweisung die Mitarbeiterin tatsächlich erreicht hat – Verletzung der Sorgfaltspflicht – Verschulden der Anmelderin – keine Wiedereinsetzung