Nichtannahmebeschluss: Art 25 Abs 2 Halbs 2 GG begründet für ausschließlich staatengerichtete völkerrechtliche Normen keine subjektiven Rechte Einzelner – hier: zum Rechtsschutz gegen die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel – Verletzung von Grundrechten (Art 2 Abs 2 S 1 GG und Art 14 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG iVm Art 25 GG; Art 19 Abs 4 GG) nicht hinreichend dargelegt
Neutralitätspflicht staatlicher Organe gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten – Eingriff in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) bei Gefahr der Beeinflussung des Verhaltens potentieller Veranstaltungsteilnehmer infolge negativer Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe – Befugnis der Regierung zur sachlichen Zurückweisung politischer Kritik, jedoch kein “Recht auf Gegenschlag”