Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – hier: Bestellung der Großeltern bei entgegenstehendem Willen des Kindes nicht dem Kindeswohl dienlich – Kein schwerer Nachteil (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG ) durch Behandlung einer aussichtslosen Anhörungsrüge als unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im sozialgerichtlichen Eilverfahren – Heranziehung von Umständen aus der Vergangenheit bei Entscheidung über gegenwärtige Bedürftigkeit nur beschränkt zulässig – hier: keine Grundrechtsverletzung bei mangelnder Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch partiell unzutreffende eidesstattliche Versicherung der Beschwerdeführer zu Einkommensverhältnissen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten – Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien)
Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten