Grundsätzliche Bedeutung einer Sache im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei späterer Klärung der im Rechtsstreit entscheidungserheblichen klärungsbedürftigen Rechtsfrage; Revisionszulassung bei einem nachträglichen Wegfall der Grundsatzbedeutung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten – sowie zu den Voraussetzungen der Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien (hier: Rangdienstalter) – dauerhaftes Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten begründet keinen Beförderungsanspruch