Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO – zudem fehlende Erfolgsaussichten – Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge – bei besonderen Anhaltspunkten für Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens ist Erhebung der Anhörungsrüge zwingend geboten – hier: erwerbsfähiges unverheiratetes Kind unter 25 Jahren als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iSv § 7 Abs 3 Nr 1 SGB IIjuris: SGB 2