Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß – hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der eingelegten Anhörungsrüge – Zudem teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren – Rechtsschutzlücke bei Verwerfung einer Anhörungsrüge im PKH-Verfahren unter Verweis auf Möglichkeit der erneuten Antragstellung und gleichzeitiger abschließender Verwerfung eines zweiten PKH-Antrags – hier: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung – Durchsetzungsannahme der Verfassungsbeschwerde mangels einfachrechtlicher Erfolgaussichten nicht angezeigt
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig, wenn eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird, aber im fachgerichtlichen Verfahren keine Anhörungsrüge erhoben wurde
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer wegen Verletzung von Art 103 Abs 1 GG erhobenen Verfassungsbeschwerde aufgrund Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 33a, 311a StPO
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 321a ZPO