Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör sowie Willkürverbot – mangelnde Sachaufklärung des LG zur Größe des Gemeinschaftshaftraums sowie fehlende Auseinandersetzung mit ober- und höchstgerichtlicher Rspr – Gegenstandswertfestsetzung
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG