Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA nach § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz – hier: Möglichkeit der Verbindung einer Anhörungsrüge im Verwaltungsprozess mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem §§ 152a Abs 6 VwGO iVm § 149 Abs 1 S 2 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verlangt die Möglichkeit, zu neuem Parteivorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen, falls das Gericht auf eine begründete Anhörungsrüge hin das Verfahren fortführt und jenes Parteivorbringen bei einer neuen Sachentscheidung berücksichtigen will – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)