Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – keine Auslagenerstattung bei Änderung der angegriffenen Entscheidung aufgrund Vorliegens veränderter Umstände iSd § 80 Abs 7 S 2 VwGO – zudem ursprüngliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsanspruchs bzgl der Gewährung von Vollzugslockerungen zugunsten ausländischer, vollziehbar ausreisepflichtiger Strafgefangener (hier: gem § 38 Abs 5 SLStVollzG ) – sowie zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausführung eines Strafgefangenen wegen Fluchtgefahr versagt werden darf – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge