Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline „Nord Stream 2“ aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar
Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge ist nicht Teil des Rechtswegs und für Berechnung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unbeachtlich – keine Bindung des BVerfG an fachgerichtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO – Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz – hier: Möglichkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem §§ 152a Abs 6 VwGO iVm § 149 Abs 1 S 2 VwGO