Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Wiedereinsetzung bei fehlendem Verschulden der Fristversäumung aufgrund rechtzeitiger Aufgabe der Beschwerdeschrift zur Post
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens – hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post – Einwurf erst nach letzter Briefkastenleerung naheliegend – Verschulden der Fristversäumung auch bei Unkenntnis der Substantiierungsanforderungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis