Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf nachträgliches rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren bzgl Eingriffsmaßnahmen, die ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet worden waren (§ 33 Abs 4 S 1 StPO) – Beschuldigter muss auch im Anwendungsbereich des § 33 Abs 3 StPO im Beschwerdeverfahren Möglichkeit zur Stellungnahme zu Erklärungen der Staatsanwaltschaft gem § 33 Abs 2 StPO erhalten – hier: Heilung der Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO
Unbegründetheit einer Anhörungsrüge: Umfang des vom Gericht berücksichtigten Parteivorbringens zur echten Schiedsgerichtseigenschaft des CAS und zur Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität – erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene asylrechtliche Entscheidung zur Frage der politischen Verfolgung eines Tamilen