Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) – hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung
Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehefrau ohne verständliche Prüfung eines Prozesskostenvorschussanspruchs
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage – Ausschöpfung aller Beweismittel (insb Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung des Antragstellers) geboten
Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gem § 178a SGG auch gegen sozialgerichtliche Eilentscheidungen – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig